Die Interventionsstelle

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 sind u.a. die beiden Grundrechte „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Artikel 1 Absatz 1) und „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Artikel 2 Absatz 2) verankert.

Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" ist Anfang Februar 2018 als rechtlich bindendes Menschenrechtsinstrument in Deutschland in Kraft getreten. Um einen umfassenden Ansatz bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu gewährleisten, umfasst der Konventionstext alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen – körperliche, seelische und sexuelle Gewalt -, aber auch Stalking, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung.

Niemand hat das Recht, Sie zu bedrohen, zu misshandeln, zu isolieren, zu nötigen, zu erniedrigen oder Ihnen nachzustellen. Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Gewalt.

Die Interventionsstelle bietet Hilfe für volljährige Frauen und Männer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, Konfession und Herkunft, die von häuslicher Gewalt und Stalking betroffen sind. Wir Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht, beraten kostenfrei und auf Wunsch anonym.

Primäre Arbeitsgrundlage ist der pro-aktive Handlungsansatz. Dies bedeutet, dass die Polizei beim Bekanntwerden einer Gewaltsituation - das Einverständnis der Betroffenen eingeholt und somit vorausgesetzt - deren Daten an uns übermittelt, so dass wir Kontakt mit den Opfern aufnehmen können.

Jederzeit besteht für Betroffene und deren Unterstützerpersonen auch die Möglichkeit, sich direkt oder über Dritte (Arztbesuch, Jugendamt, Behörden) mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir beraten Sie sowohl telefonisch als auch persönlich, auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause.
Wir informieren Sie über zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und geben Ihnen Hilfestellung beim Formulieren von Anträgen.
Wir erarbeiten eine individuelle Gefährdungsprognose.
Wir unterstützen Sie und Ihre Kinder bei der Planung Ihrer Sicherheit und erstellen mit Ihnen einen individuellen Sicherheitsplan.
Wir bieten psychosoziale Beratung und praktische Hilfen in Notsituationen an.
Wir bieten Stabilisierung in der Krisensituation an und bieten physischen und psychischen Raum über das Erlebte zu sprechen.
Wir begleiten Sie zu Anwälten/innen, Mitarbeiter/innen von Behörden, Polizei und Gericht.
Auf Wunsch vermitteln wir Sie zu weiterführenden Unterstützungsangeboten.

Zudem können wir Berufsgruppen, welche sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und am Interventionsprozess beteiligt sind, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen anbieten.

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