Stalking - Der Begriff

»Der Begriff Stalking basiert auf dem englischen Verb ›to stalk‹. Er kommt ursprünglich aus der Jägersprache und beschreibt das Pirschen, Anschleichen oder Einkreisen der Beute. «

Eine einheitliche Definition des Stalkings gibt es nicht. Häufig wird Stalking als das beabsichtigte, böswillige und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person bezeichnet, das deren Sicherheit bedroht.

Es gibt keine spezifischen Verhaltensweisen, die in jedem Fall auftreten. Das heißt, es gibt nicht die Möglichkeit, auf Grund einer bestimmten Verhaltensweise auf Stalking zu schließen. Stalking ist eine Kombination unterschiedlicher Handlungen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Seit dem 31.03.2007 ist Stalking strafbar. Im Jahr 2007 wurde der Straftatbestand der Nachstellung, wie das Stalking vom Gesetz bezeichnet wird, in § 238 im Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Zehn Jahre später, zum 10.03.2017, hat der Gesetzgeber Nachbesserungsbedarf gesehen und eine Neuregelung des Stalking-Paragrafen vorgenommen.

Nach der neuen Fassung des Stalking-Paragrafen reicht es nun aus, dass das Verhalten des Täters dazu geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Es ist hingegen nicht mehr erforderlich, dass das Opfer zusätzlich Änderungen in seiner Lebensweise vornehmen muss, damit das Verhalten des Täters/der Täterin bestraft werden kann.

Typische Verhaltensweisen

Ständige unerwünschte Kommunikation, z.B. durch Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, SMS, WhatsApp…
Andauerndes Beobachten, Überwachen und Verfolgen der Opfer, auch Nachreisen an den Urlaubsort
Demonstratives Warten z.B. vor dem Haus, der Wohnung oder dem Arbeitsplatz
Ausfragen von Nachbarn/innen, Bekannten, Arbeitskollegen/innen
Stehlen und/oder Lesen der Post der geschädigten Person
Überwachen des Mobils mit Spionage-Software
Übersenden von Geschenken bzw. Gegenständen
Schalten von Anzeigen in Zeitungen
Bestellungen bei Versandhäusern im Namen der Opfer
Abmeldung von der Stromversorgung des Haushaltes der Betroffenen
Nutzen anderer Menschen oder Institutionen, um wieder mit den Opfern in Kontakt zu treten
Beschimpfungen und Gewaltandrohungen, bis hin zu tatsächlichen körperlichen Übergriffen
Beschädigung des Eigentums der Opfer
Manipulation an Fahrzeugen
Wohnungseinbrüche
Belästigung enger Familienangehöriger, Freunde, Partner/innen
Rufschädigung und Diskreditierung

Neben betroffenen Menschen beraten wir Familienangehörige, Fachkräfte und interessierte Bürger/innen.

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